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Anspruch auf polizeiliches Einschreiten

Wann kann ein Dritter das Einschreiten der Polizei verlangen?

Im Video genannt: § 40 VwVfG, Art. 2 GG

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RechtsgebietPolizeirecht
LernabschnittLerneinheit 1
Folge8
Vorschriften§ 40 VwVfG, Art. 2 GG

Streitstand

Vermitteln die polizeilichen Befugnisnormen dem Dritten ein subjektives Recht?

herrschende Meinung Die herrschende Ansicht bejaht dies, soweit individualisierbare Rechtsgueter des Dritten betroffen sind, weil die Gefahrenabwehr auch dem Schutz des Einzelnen dient. Tragend sind die grundrechtlichen Schutzpflichten. Der Anspruch richtet sich regelmaessig auf fehlerfreie Ermessensausuebung.

Gegenansicht Eine Gegenansicht sieht die Normen als ausschliesslich dem Allgemeininteresse dienend und verneint ein subjektives Recht.

Praktisch wird der Streit: Unterschied, wenn der Nachbar die Beseitigung einer von Dritten ausgehenden Gefahr verlangt.

Schritt 1 von 8
Datum, falls Ihre Anfrage einen eigenen Fall betrifft

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