Rechtsanwalt Christian Handro Impressum · Datenschutz

Ermessensreduktion auf Null

Wann verdichtet sich Ermessen zu einem gebundenen Anspruch?

Im Video genannt: § 40 VwVfG, § 113 VwGO

Zurueck: ErmessensfehlerlehreWeiter: Bindung an Verwaltungsvorschriften
RechtsgebietVerwaltungsrecht AT
LernabschnittLerneinheit 10
Folge5
Vorschriften§ 40 VwVfG, § 113 VwGO

Streitstand

Wann liegt eine Ermessensreduktion auf Null vor?

herrschende Meinung Herrschend ist, dass bei erheblicher Gefahr fuer hochwertige Rechtsgueter nur ein Einschreiten rechtmaessig bleibt, sodass sich das Ermessen auf eine Entscheidung verdichtet. Tragend sind die grundrechtlichen Schutzpflichten. Der Betroffene hat dann einen Anspruch auf Handeln.

Gegenansicht Eine Gegenansicht laesst stets nur einen Anspruch auf fehlerfreie Entscheidung zu, weil die Auswahl des Mittels der Verwaltung bleibt.

Praktisch wird der Streit: Unterschied, wenn der Nachbar das Einschreiten gegen eine einsturzgefaehrdete Anlage verlangt.

Schritt 1 von 8
Datum, falls Ihre Anfrage einen eigenen Fall betrifft

Wissen Sie es nicht genau, überspringen Sie den Schritt.

Wer steht Ihnen gegenueber, falls es um einen eigenen Fall geht

Ich darf nicht für beide Seiten tätig werden. Deshalb frage ich das vorab.

Läuft in Ihrer Sache eine Frist?
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung?
Was ist bei Ihnen passiert?

Bitte noch keine Gesundheits- oder Kontodaten. Unterlagen brauche ich jetzt noch nicht.

Wie heißen Sie?

Unter welcher E-Mail-Adresse erreiche ich Sie?

Nur für meine Antwort. Keine Werbung, kein Newsletter.

Passt das so?

Bitte sehen Sie Ihre Angaben noch einmal durch. Abgeschickt wird nichts, bevor Sie unten darauf drücken.

Die Frage hält automatische Einsendungen ab. Es wird nichts an Dritte übertragen.

Ich verarbeite Ihre Angaben zur Prüfung und Bearbeitung Ihrer Anfrage und um Kontakt mit Ihnen aufzunehmen. Kommt kein Mandatsverhältnis zustande, lösche ich Ihre Angaben spätestens 90 Tage nach Eingang, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen oder eine weitere Speicherung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist. Mehr dazu in den Datenschutzhinweisen.

Oder schreiben Sie mir selbst, mit demselben Text:

Lieber mit meinem eigenen E-Mail-Programm

Ich melde mich, ob und wie ich helfen kann, und nenne Ihnen die Kosten, bevor etwas passiert. Die Erstberatung für Verbraucher ist gesetzlich gedeckelt (§ 34 RVG); bei geringem Einkommen kommt Beratungshilfe in Betracht.

Lieber anrufen, besonders bei laufenden Fristen: +49 176 81132658


Ihr Schreiben, eine Frage, Antwort in 24 Stunden

Wenn Sie nicht wissen, ob Sie auf ein Schreiben reagieren müssen und bis wann: Schreiben hochladen, eine Frage stellen, Antwort zum Festpreis von 29 Euro. Keine Vertretung, keine Prüfung des ganzen Falls, nur Ihre Frage.

Zum Briefcheck

Dieser Dienst wird gerade eingerichtet und ist in Kuerze erreichbar.