Rechtsanwalt Christian Handro Impressum · Datenschutz

Reformatio in peius im Widerspruchsverfahren

Darf die Widerspruchsbehoerde den Betroffenen schlechter stellen?

Im Video genannt: § 68 VwGO, § 48 VwVfG, § 49 VwVfG

Zurueck: Isolierte Anfechtbarkeit von NebenbestimmungenWeiter: Konkurrentenklage
RechtsgebietVerwaltungsrecht AT
LernabschnittLerneinheit 7
Folge3
Vorschriften§ 68 VwGO, § 48 VwVfG, § 49 VwVfG

Streitstand

Braucht die Verschlechterung eine eigene Rechtsgrundlage?

herrschende Meinung Herrschend ist, dass die Verschlechterung eine materielle Ermaechtigung braucht und sich nicht aus der Verfahrensvorschrift allein ergibt; in Betracht kommen die Vorschriften ueber Ruecknahme und Widerruf. Tragend ist der Vorbehalt des Gesetzes. Zudem muss die Behoerde zustaendig sein.

Gegenansicht Eine Gegenansicht leitet die Befugnis aus der umfassenden Pruefungskompetenz der Widerspruchsbehoerde ab, weil diese den Fall vollstaendig neu entscheidet.

Praktisch wird der Streit: Relevant, wenn der Widerspruch gegen eine Gebuehrenhoehe zu einer hoeheren Festsetzung fuehrt.

Schritt 1 von 8
Datum, falls Ihre Anfrage einen eigenen Fall betrifft

Wissen Sie es nicht genau, überspringen Sie den Schritt.

Wer steht Ihnen gegenueber, falls es um einen eigenen Fall geht

Ich darf nicht für beide Seiten tätig werden. Deshalb frage ich das vorab.

Läuft in Ihrer Sache eine Frist?
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung?
Was ist bei Ihnen passiert?

Bitte noch keine Gesundheits- oder Kontodaten. Unterlagen brauche ich jetzt noch nicht.

Wie heißen Sie?

Unter welcher E-Mail-Adresse erreiche ich Sie?

Nur für meine Antwort. Keine Werbung, kein Newsletter.

Passt das so?

Bitte sehen Sie Ihre Angaben noch einmal durch. Abgeschickt wird nichts, bevor Sie unten darauf drücken.

Die Frage hält automatische Einsendungen ab. Es wird nichts an Dritte übertragen.

Ich verarbeite Ihre Angaben zur Prüfung und Bearbeitung Ihrer Anfrage und um Kontakt mit Ihnen aufzunehmen. Kommt kein Mandatsverhältnis zustande, lösche ich Ihre Angaben spätestens 90 Tage nach Eingang, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen oder eine weitere Speicherung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist. Mehr dazu in den Datenschutzhinweisen.

Oder schreiben Sie mir selbst, mit demselben Text:

Lieber mit meinem eigenen E-Mail-Programm

Ich melde mich, ob und wie ich helfen kann, und nenne Ihnen die Kosten, bevor etwas passiert. Die Erstberatung für Verbraucher ist gesetzlich gedeckelt (§ 34 RVG); bei geringem Einkommen kommt Beratungshilfe in Betracht.

Lieber anrufen, besonders bei laufenden Fristen: +49 176 81132658


Ihr Schreiben, eine Frage, Antwort in 24 Stunden

Wenn Sie nicht wissen, ob Sie auf ein Schreiben reagieren müssen und bis wann: Schreiben hochladen, eine Frage stellen, Antwort zum Festpreis von 29 Euro. Keine Vertretung, keine Prüfung des ganzen Falls, nur Ihre Frage.

Zum Briefcheck

Dieser Dienst wird gerade eingerichtet und ist in Kuerze erreichbar.