Wie geht man gegen die Beguenstigung eines Konkurrenten vor?
Im Video genannt: § 42 VwGO, Art. 3 GG
Kann der unterlegene Bewerber die Vergabe an den Mitbewerber noch angreifen?
herrschende Meinung Die herrschende Ansicht gewaehrt vor der Besetzung Eilrechtsschutz und sieht den Anspruch nach wirksamer Vergabe grundsaetzlich als untergegangen an, weil die Rechtsposition des Dritten geschuetzt ist. Tragend ist der Grundsatz der Aemterstabilitaet. Ausnahmen bestehen bei Verhinderung des Rechtsschutzes.
Gegenansicht Eine Gegenansicht laesst die Anfechtung auch nach der Vergabe zu, weil sonst die Behoerde den Rechtsschutz durch schnelle Vollziehung vereiteln kann.
Praktisch wird der Streit: Unterschied, wenn die Behoerde vor Ablauf der Rechtsmittelfrist besetzt.
Dann rufen Sie bitte an, statt zu schreiben. Eine E-Mail wahrt die Frist nicht.
Passt das so?
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