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Aufbau des Verfahrens nach Paragraf 80 Abs. 5 VwGO

Wie strukturiert man Zulaessigkeit und Begruendetheit des Aussetzungsantrags?

Im Video genannt: § 80 VwGO

Zurueck: Faelle des Paragraf 80 Abs. 2 VwGOWeiter: Feststellung der Rechtswidrigkeit des Vollzugs
RechtsgebietVerwaltungsrecht AT
LernabschnittLerneinheit 6
Folge3
Vorschriften§ 80 VwGO

Streitstand

Reine Interessenabwaegung oder Pruefung der Erfolgsaussichten?

herrschende Meinung Nach herrschender Ansicht ist eine Interessenabwaegung vorzunehmen, in der die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs das wesentliche Gewicht bilden. Tragend ist, dass an der Vollziehung offensichtlich rechtswidriger Akte kein oeffentliches Interesse besteht. Bei offenem Ergebnis entscheidet die Folgenabwaegung.

Gegenansicht Eine Gegenansicht will ausschliesslich abwaegen, ohne die Rechtmaessigkeit zu pruefen, weil das Eilverfahren keine Sachentscheidung treffen soll.

Praktisch wird der Streit: Unterschiedliche Ergebnisse, wenn der Akt rechtswidrig ist, der Vollzug aber dringend geboten erscheint.

Schritt 1 von 8
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Wer steht Ihnen gegenueber, falls es um einen eigenen Fall geht

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