Rechtsanwalt Christian Handro Impressum · Datenschutz

Rechtsschutzbeduerfnis, Beiladung und Klagehaeufung

Wann fehlt das Rechtsschutzbeduerfnis und wann ist beizuladen?

Im Video genannt: § 65 VwGO, § 44 VwGO

Zurueck: Beteiligtenfaehigkeit und KlagegegnerWeiter: Aufbau der Begruendetheit der Anfechtungsklage
RechtsgebietVerwaltungsrecht AT
LernabschnittLerneinheit 3
Folge8
Vorschriften§ 65 VwGO, § 44 VwGO

Streitstand

Ist die notwendige Beiladung Zulaessigkeitsvoraussetzung oder Verfahrensfrage?

herrschende Meinung Herrschend ist die Einordnung als zwingende Verfahrensvorschrift, deren Verletzung das Urteil fehlerhaft macht, aber die Klage nicht unzulaessig. Tragend ist der Schutz des Dritten vor Rechtskrafterstreckung. Das Gericht muss von Amts wegen beiladen.

Gegenansicht Eine Gegenansicht behandelt die unterbliebene notwendige Beiladung als Zulaessigkeitshindernis, weil ohne sie keine einheitliche Entscheidung ergehen kann.

Praktisch wird der Streit: Bedeutsam im Nachbarstreit, wenn der Bauherr nicht beteiligt wurde.

Schritt 1 von 8
Datum, falls Ihre Anfrage einen eigenen Fall betrifft

Wissen Sie es nicht genau, überspringen Sie den Schritt.

Wer steht Ihnen gegenueber, falls es um einen eigenen Fall geht

Ich darf nicht für beide Seiten tätig werden. Deshalb frage ich das vorab.

Läuft in Ihrer Sache eine Frist?
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung?
Was ist bei Ihnen passiert?

Bitte noch keine Gesundheits- oder Kontodaten. Unterlagen brauche ich jetzt noch nicht.

Wie heißen Sie?

Unter welcher E-Mail-Adresse erreiche ich Sie?

Nur für meine Antwort. Keine Werbung, kein Newsletter.

Passt das so?

Bitte sehen Sie Ihre Angaben noch einmal durch. Abgeschickt wird nichts, bevor Sie unten darauf drücken.

Die Frage hält automatische Einsendungen ab. Es wird nichts an Dritte übertragen.

Ich verarbeite Ihre Angaben zur Prüfung und Bearbeitung Ihrer Anfrage und um Kontakt mit Ihnen aufzunehmen. Kommt kein Mandatsverhältnis zustande, lösche ich Ihre Angaben spätestens 90 Tage nach Eingang, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen oder eine weitere Speicherung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist. Mehr dazu in den Datenschutzhinweisen.

Oder schreiben Sie mir selbst, mit demselben Text:

Lieber mit meinem eigenen E-Mail-Programm

Ich melde mich, ob und wie ich helfen kann, und nenne Ihnen die Kosten, bevor etwas passiert. Die Erstberatung für Verbraucher ist gesetzlich gedeckelt (§ 34 RVG); bei geringem Einkommen kommt Beratungshilfe in Betracht.

Lieber anrufen, besonders bei laufenden Fristen: +49 176 81132658


Ihr Schreiben, eine Frage, Antwort in 24 Stunden

Wenn Sie nicht wissen, ob Sie auf ein Schreiben reagieren müssen und bis wann: Schreiben hochladen, eine Frage stellen, Antwort zum Festpreis von 29 Euro. Keine Vertretung, keine Prüfung des ganzen Falls, nur Ihre Frage.

Zum Briefcheck

Dieser Dienst wird gerade eingerichtet und ist in Kuerze erreichbar.