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Klagefrist nach Paragraf 74 VwGO

Wie berechnet man die Klagefrist und was gilt bei fehlerhafter Belehrung?

Im Video genannt: § 74 VwGO, § 58 VwGO

Zurueck: Entbehrlichkeit des VorverfahrensWeiter: Beteiligtenfaehigkeit und Klagegegner
RechtsgebietVerwaltungsrecht AT
LernabschnittLerneinheit 3
Folge6
Vorschriften§ 74 VwGO, § 58 VwGO

Streitstand

Laeuft die Frist bei unrichtiger Rechtsbehelfsbelehrung ueberhaupt an?

herrschende Meinung Herrschend gilt, dass eine fehlende oder unrichtige Belehrung die Jahresfrist eroeffnet, weil der Buerger vor Rechtsverlust durch Behoerdenfehler geschuetzt wird. Die Monatsfrist gilt dann nicht. Die Jahresfrist beginnt mit der Bekanntgabe.

Gegenansicht Eine Gegenansicht will bei bloss unschaedlichen Zusaetzen in der Belehrung an der Monatsfrist festhalten, weil der Betroffene nicht in die Irre gefuehrt wurde.

Praktisch wird der Streit: Relevant bei Belehrungen mit ueberschiessenden oder verwirrenden Hinweisen.

Schritt 1 von 8
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