Ist ein Hausverbot in einer Behoerde oeffentlich-rechtlich oder privatrechtlich?
Im Video genannt: § 40 VwGO, § 1004 BGB
Richtet sich das Hausrecht nach dem Sachzusammenhang oder nach dem Eigentum?
herrschende Meinung Die herrschende Ansicht ordnet das Hausverbot nach dem Zweck des Besuchs ein: dient der Aufenthalt der Erledigung oeffentlich-rechtlicher Angelegenheiten, ist das Verbot ein Verwaltungsakt. Das Hausrecht ist dann Annex zur Sachaufgabe. Die Eigentumslage ist unerheblich.
Gegenansicht Die Gegenansicht leitet das Hausrecht stets aus dem Eigentum ab und kommt zu einer privatrechtlichen Einordnung mit Zivilrechtsweg.
Praktisch wird der Streit: Unterschied beim Hausverbot gegen einen Buerger, der ein Amt zur Antragstellung betreten will.
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