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Keck-Formel und Vertriebsmodalitaeten

Wie werden Verkaufsmodalitaeten von Produktanforderungen unterschieden?

Im Video genannt: Art. 34 AEUV

Zurueck: Cassis-Formel und zwingende ErfordernisseWeiter: Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit
RechtsgebietEuroparecht
LernabschnittLerneinheit 2
Folge4
VorschriftenArt. 34 AEUV

Streitstand

Ist die Unterscheidung von Produkt- und Vertriebsregeln tragfaehig?

herrschende Meinung Die herrschende Meinung folgt der Keck-Rechtsprechung, nach der bestimmte Verkaufsmodalitaeten bei rechtlicher und tatsaechlicher Gleichbehandlung keine Massnahme gleicher Wirkung sind. Tragend ist die Begrenzung des weiten Behinderungsbegriffs auf marktzugangsrelevante Regelungen. Erforderlich bleibt die Pruefung des tatsaechlichen Marktzugangs. Bei faktischer Benachteiligung importierter Waren greift Art. 34 AEUV wieder.

Gegenansicht Eine Gegenansicht lehnt die formale Kategorienbildung ab und will allein auf die Marktzugangsbeschraenkung abstellen, weil die Zuordnung zu Kategorien oft zufaellig ist.

Praktisch wird der Streit: Entscheidend bei Werbe- oder Vertriebsverboten, die importierte Produkte faktisch staerker belasten.

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