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Cassis-Formel und zwingende Erfordernisse

Wie werden unterschiedslos wirkende Regelungen gerechtfertigt?

Im Video genannt: Art. 34 AEUV, Art. 36 AEUV

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RechtsgebietEuroparecht
LernabschnittLerneinheit 2
Folge3
VorschriftenArt. 34 AEUV, Art. 36 AEUV

Streitstand

Sind zwingende Erfordernisse neben Art. 36 AEUV zulaessig?

herrschende Meinung Die herrschende Meinung erkennt ungeschriebene zwingende Erfordernisse des Allgemeinwohls fuer unterschiedslos wirkende Massnahmen an, weil der geschriebene Katalog des Art. 36 AEUV die berechtigten Regelungsinteressen der Mitgliedstaaten nicht abbildet. Tragend ist, dass dieser Katalog auf diskriminierende Massnahmen zugeschnitten ist. Die Pruefung endet mit der Verhaeltnismaessigkeit. Fuer diskriminierende Massnahmen bleibt nur Art. 36 AEUV.

Gegenansicht Eine Gegenansicht haelt Art. 36 AEUV fuer abschliessend, weil eine richterliche Erweiterung der Rechtfertigungsgruende die Vertragsbindung lockert.

Praktisch wird der Streit: Relevant bei nationalen Produktvorschriften zum Verbraucher- oder Umweltschutz.

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