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Gesetzlicher Richter und EuGH als Richter

Wann verletzt eine unterbliebene Vorlage das Recht auf den gesetzlichen Richter?

Im Video genannt: Art. 101 GG, Art. 267 AEUV

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RechtsgebietStaatsrecht 2 - Grundrechte
LernabschnittLerneinheit 6
Folge6
VorschriftenArt. 101 GG, Art. 267 AEUV

Streitstand

Prueft das Bundesverfassungsgericht die Nichtvorlage voll oder nur auf Willkuer?

herrschende Meinung Nach herrschender Ansicht wird der Gerichtshof der Europaeischen Union als gesetzlicher Richter im Sinne des Art. 101 I 2 GG verstanden, die Nichtvorlage aber nur auf Unvertretbarkeit beziehungsweise Willkuer geprueft. Tragend ist, dass das Bundesverfassungsgericht nicht zur Superrevisionsinstanz fuer Unionsrecht werden soll. Ein Verstoss liegt vor, wenn die Vorlagepflicht offensichtlich verkannt wird. Der Massstab bleibt damit zurueckhaltend.

Gegenansicht Eine Gegenansicht fordert eine vollstaendige Kontrolle der Vorlagepflicht, weil die Garantie des gesetzlichen Richters sonst von der Willkuerschwelle abhaengt und das Unionsrecht ungleich angewendet wird.

Praktisch wird der Streit: Relevant, wenn ein letztinstanzliches Gericht eine klaerungsbeduerftige Unionsrechtsfrage selbst entscheidet.

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