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Hergebrachte Grundsaetze des Berufsbeamtentums

Welche Grundsaetze schuetzt Art. 33 V GG und wie wirken sie?

Im Video genannt: Art. 33 GG

Zurueck: Zugang zu oeffentlichen AemternWeiter: Gesetzlicher Richter und EuGH als Richter
RechtsgebietStaatsrecht 2 - Grundrechte
LernabschnittLerneinheit 6
Folge5
VorschriftenArt. 33 GG

Streitstand

Gibt es ein subjektives Recht auf eine Besoldungshoehe?

herrschende Meinung Die herrschende Meinung erkennt ein grundrechtsgleiches Recht auf amtsangemessene Alimentation an, laesst dem Gesetzgeber aber einen weiten Gestaltungsspielraum, der durch ein Mindestabstandsgebot zur Grundsicherung begrenzt ist. Tragend ist die Funktion der Alimentation als Gegenstueck zur vollen Dienstleistungspflicht. Gerichtlich pruefbar ist die evidente Unzulaenglichkeit. Eine exakte Hoehe folgt nicht aus der Verfassung.

Gegenansicht Eine Gegenansicht sieht in Art. 33 V GG nur eine objektive Einrichtungsgarantie ohne subjektives Recht, weil die Besoldungshoehe eine Haushaltsentscheidung des Parlaments ist.

Praktisch wird der Streit: Entscheidend bei Besoldungsgruppen, die kaum ueber dem Grundsicherungsniveau liegen.

Schritt 1 von 8
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