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Welche Bindungen folgen aus Art. 33 II GG fuer Auswahlentscheidungen?

Im Video genannt: Art. 33 GG

Zurueck: Effektiver Rechtsschutz nach Art. 19 IV GGWeiter: Hergebrachte Grundsaetze des Berufsbeamtentums
RechtsgebietStaatsrecht 2 - Grundrechte
LernabschnittLerneinheit 6
Folge4
VorschriftenArt. 33 GG

Streitstand

Darf die Verfassungstreue zur Eignungsvoraussetzung gemacht werden?

herrschende Meinung Nach herrschender Ansicht gehoert die Verfassungstreue zur Eignung im Sinne des Art. 33 II GG, erforderlich ist aber eine auf den Einzelfall bezogene Prognose und nicht die blosse Mitgliedschaft in einer Organisation. Tragend ist die Treuepflicht als hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums. Eine pauschale Ausschlussregel waere unzulaessig. Die Bewertung muss das konkrete Amt beruecksichtigen.

Gegenansicht Eine Gegenansicht laesst die Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Organisation als solche genuegen, weil die Dienstherren praeventiv handeln muessen und innere Einstellungen kaum beweisbar sind.

Praktisch wird der Streit: Relevant bei der Ablehnung eines Bewerbers wegen Mitgliedschaft in einer nicht verbotenen Organisation.

Schritt 1 von 8
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