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Effektiver Rechtsschutz nach Art. 19 IV GG

Welche Anforderungen stellt Art. 19 IV GG an den gerichtlichen Rechtsschutz?

Im Video genannt: Art. 19 GG

Zurueck: Asylrecht und DrittstaatenregelungWeiter: Zugang zu oeffentlichen Aemtern
RechtsgebietStaatsrecht 2 - Grundrechte
LernabschnittLerneinheit 6
Folge3
VorschriftenArt. 19 GG

Streitstand

Schuetzt Art. 19 IV GG auch gegen Akte der Rechtsprechung?

herrschende Meinung Die herrschende Meinung verneint dies: Art. 19 IV GG gewaehrt Schutz durch, nicht gegen den Richter, sodass kein Anspruch auf einen weiteren Rechtszug besteht. Tragend ist der Wortlaut, der sich auf die oeffentliche Gewalt im Sinne der Exekutive bezieht. Ein Instanzenzug ist verfassungsrechtlich nicht garantiert. Gegen richterliche Verfahrensfehler hilft der Justizgewaehrleistungsanspruch.

Gegenansicht Eine Gegenansicht bezieht die Judikative ein, weil auch gerichtliche Entscheidungen Rechte verletzen koennen und ein Kontrollverzicht systemwidrig waere.

Praktisch wird der Streit: Entscheidend, wenn ein Gericht erstmals und letztinstanzlich in Rechte eingreift.

Schritt 1 von 8
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