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Eigentumsbegriff des Art. 14 GG

Welche Rechtspositionen sind Eigentum im verfassungsrechtlichen Sinn?

Im Video genannt: Art. 14 GG

Zurueck: Unverletzlichkeit der WohnungWeiter: Inhalts- und Schrankenbestimmung oder Enteignu
RechtsgebietStaatsrecht 2 - Grundrechte
LernabschnittLerneinheit 5
Folge5
VorschriftenArt. 14 GG

Streitstand

Ist das Vermoegen als solches geschuetzt?

herrschende Meinung Die herrschende Meinung verneint den Schutz des Vermoegens als Ganzes, weil Art. 14 GG konkrete subjektive Rechtspositionen und nicht die Summe wirtschaftlicher Werte schuetzt. Tragend ist, dass Geldleistungspflichten sonst stets Eigentumseingriffe waeren. Erfasst sind daher Einzelrechte wie Sachen, Forderungen und bestimmte oeffentlich-rechtliche Positionen. Eine Ausnahme gilt bei erdrosselnder Wirkung.

Gegenansicht Eine Gegenansicht bezieht das Vermoegen ein, weil Abgaben die wirtschaftliche Freiheit ebenso treffen wie Zugriffe auf Einzelgegenstaende.

Praktisch wird der Streit: Entscheidend bei der Pruefung einer sehr hohen Steuerbelastung am Massstab des Art. 14 GG.

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