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Unverletzlichkeit der Wohnung

Welche Raeume schuetzt Art. 13 GG und welche Voraussetzungen hat eine Durchsuchung?

Im Video genannt: Art. 13 GG

Zurueck: Dreistufentheorie und RechtfertigungWeiter: Eigentumsbegriff des Art. 14 GG
RechtsgebietStaatsrecht 2 - Grundrechte
LernabschnittLerneinheit 5
Folge4
VorschriftenArt. 13 GG

Streitstand

Sind Geschaefts- und Betriebsraeume geschuetzt?

herrschende Meinung Nach herrschender Ansicht erfasst der Wohnungsbegriff auch Arbeits-, Betriebs- und Geschaeftsraeume, weil Art. 13 GG die raeumliche Sphaere privater Lebensgestaltung und beruflicher Entfaltung schuetzt. Tragend ist die Funktion als Rueckzugsraum vor staatlicher Beobachtung. Fuer Betretungsrechte gelten jedoch geringere Anforderungen. Die Schutzintensitaet richtet sich nach der Oeffnung fuer den Publikumsverkehr.

Gegenansicht Eine Gegenansicht beschraenkt den Schutz auf Wohnraeume im engeren Sinne, weil nur dort die Privatheit betroffen ist und Betriebsraeume dem Wirtschaftsgrundrecht unterfallen.

Praktisch wird der Streit: Relevant bei behoerdlichen Nachschauen in Gewerberaeumen ohne richterliche Anordnung.

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