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Dreistufentheorie und Rechtfertigung

Wie wird nach der Stufenlehre die Verhaeltnismaessigkeit konkretisiert?

Im Video genannt: Art. 12 GG

Zurueck: Berufsregelnde Tendenz und Eingriff in Art. 12Weiter: Unverletzlichkeit der Wohnung
RechtsgebietStaatsrecht 2 - Grundrechte
LernabschnittLerneinheit 5
Folge3
VorschriftenArt. 12 GG

Streitstand

Ist die Stufenlehre noch eigenstaendiger Massstab?

herrschende Meinung Die herrschende Meinung behandelt die Stufenlehre als Konkretisierung der Verhaeltnismaessigkeit: Berufsausuebungsregelungen bedarf es vernuenftiger Gemeinwohlgruende, subjektiven Zulassungsvoraussetzungen wichtiger Gemeinschaftsgueter, objektiven Zulassungsschranken der Abwehr nachweisbarer schwerer Gefahren. Tragend ist die abgestufte Eingriffsintensitaet. Die Stufenzuordnung ersetzt die Abwaegung nicht. Grenzfaelle entscheidet die Intensitaet im Einzelfall.

Gegenansicht Eine Gegenansicht haelt die Stufenlehre fuer entbehrlich und prueft allein die allgemeine Verhaeltnismaessigkeit, weil die Zuordnung zu Stufen oft willkuerlich ist und Ausuebungsregelungen schwerer wirken koennen als Zulassungsregeln.

Praktisch wird der Streit: Entscheidend bei einer Ausuebungsregelung, die wirtschaftlich einem Berufsverbot gleichkommt.

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