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Berufsregelnde Tendenz und Eingriff in Art. 12 GG

Wann greift eine Regelung in die Berufsfreiheit ein?

Im Video genannt: Art. 12 GG, Art. 2 GG

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RechtsgebietStaatsrecht 2 - Grundrechte
LernabschnittLerneinheit 5
Folge2
VorschriftenArt. 12 GG, Art. 2 GG

Streitstand

Sind Abgaben Eingriffe in die Berufsfreiheit?

herrschende Meinung Nach herrschender Ansicht liegt ein Eingriff nur bei berufsregelnder Tendenz vor, also wenn die Regelung in engem Zusammenhang mit der Berufsausuebung steht und deren Rahmenbedingungen gestaltet. Tragend ist, dass allgemeine Belastungen alle Buerger treffen und Art. 12 GG nicht zum allgemeinen Wirtschaftsgrundrecht werden soll. Rein mittelbare Folgen genuegen nicht. Erdrosselnde Abgaben sind dagegen erfasst.

Gegenansicht Eine Gegenansicht laesst jede merkliche Beeintraechtigung der Erwerbstaetigkeit genuegen, weil fuer den Betroffenen die wirtschaftliche Wirkung und nicht die Zielrichtung der Norm zaehlt.

Praktisch wird der Streit: Relevant bei einer Sonderabgabe, die eine Branche besonders belastet.

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