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Berufsbegriff und Sozialschaedlichkeit

Was ist ein Beruf im Sinne des Art. 12 I GG?

Im Video genannt: Art. 12 GG

Weiter: Berufsregelnde Tendenz und Eingriff in Art. 12
RechtsgebietStaatsrecht 2 - Grundrechte
LernabschnittLerneinheit 5
Folge1
VorschriftenArt. 12 GG

Streitstand

Sind sozial schaedliche Taetigkeiten vom Berufsbegriff ausgenommen?

herrschende Meinung Die herrschende Meinung nimmt schlechthin sozial unwertige, von der Rechtsordnung generell verbotene Taetigkeiten aus dem Schutzbereich aus, weil Art. 12 I GG eine erlaubte Taetigkeit voraussetzt. Tragend ist, dass der Gesetzgeber sonst jede Verbotsnorm als Eingriff rechtfertigen muesste. Die Ausnahme ist eng zu handhaben, damit nicht der Gesetzgeber den Schutzbereich bestimmt. Blosse Regulierungsbeduerftigkeit genuegt nicht.

Gegenansicht Eine Gegenansicht lehnt die Rueckausnahme ab und prueft die Zulaessigkeit des Verbots erst auf der Rechtfertigungsebene, weil der Gesetzgeber andernfalls durch einfaches Verbot den Grundrechtsschutz selbst beseitigen koennte.

Praktisch wird der Streit: Entscheidend bei neu verbotenen oder umstrittenen Erwerbstaetigkeiten.

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