Was ist ein allgemeines Gesetz im Sinne des Art. 5 II GG?
Im Video genannt: Art. 5 GG
Sonderrechtslehre, Abwaegungslehre oder Kombinationsformel?
herrschende Meinung Die herrschende Meinung verbindet beide Ansaetze: Ein allgemeines Gesetz richtet sich nicht gegen eine bestimmte Meinung und dient dem Schutz eines Rechtsguts, das gegenueber der Meinungsfreiheit Vorrang beanspruchen kann. Tragend ist, dass beide Einzelansaetze fuer sich zu kurz greifen. Hinzu tritt die Wechselwirkungslehre, die eine grundrechtsfreundliche Auslegung der Schranke verlangt. Das Gesetz muss im Lichte des Art. 5 I GG angewendet werden.
Gegenansicht Die reine Sonderrechtslehre laesst allein die Meinungsneutralitaet des Gesetzes genuegen, weil Art. 5 II GG nur Sonderrecht gegen Meinungen verhindern soll.
Praktisch wird der Streit: Entscheidend bei Normen, die bestimmte Inhalte, etwa die Billigung historischer Gewaltherrschaft, gezielt verbieten.
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