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Abstrakte Normenkontrolle

Welche Voraussetzungen hat die abstrakte Normenkontrolle und was ist Pruefungsgegenstand?

Im Video genannt: Art. 93 GG

Zurueck: Antragsbefugnis und Prozessstandschaft im OrgaWeiter: Konkrete Normenkontrolle und Vorlagepflicht
RechtsgebietStaatsrecht 1 - Staatsorganisationsrecht
LernabschnittLerneinheit 6
Folge4
VorschriftenArt. 93 GG

Streitstand

Genuegt jeder Zweifel an der Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz?

herrschende Meinung Nach herrschender Ansicht ist ein objektives Klarstellungsinteresse erforderlich, das durch konkrete, nachvollziehbar dargelegte Zweifel an der Verfassungsmaessigkeit begruendet wird. Tragend ist, dass es sich um ein objektives Verfahren ohne subjektive Rechtsverletzung handelt. Der Antragsteller muss die Norm fuer unvereinbar halten. Ein blosses Interesse an einer Rechtsauskunft genuegt nicht.

Gegenansicht Eine Gegenansicht verlangt zusaetzlich ein aktuelles politisches Beduerfnis, damit das Gericht nicht als Gutachter in erledigten Fragen taetig wird.

Praktisch wird der Streit: Entscheidend bei einem Antrag gegen eine Norm, die bereits ausser Kraft getreten ist.

Schritt 1 von 8
Datum, falls Ihre Anfrage einen eigenen Fall betrifft

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Wer steht Ihnen gegenueber, falls es um einen eigenen Fall geht

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