Wo endet zulaessige Informationstaetigkeit der Regierung und beginnt Wahlbeeinflussung?
Im Video genannt: Art. 21 GG, Art. 20 GG
Darf ein Regierungsmitglied sich als Parteipolitiker gegen eine Partei aeussern?
herrschende Meinung Nach herrschender Ansicht ist die Neutralitaetspflicht an das Amt gebunden, sodass Aeusserungen unter Inanspruchnahme amtlicher Autoritaet oder Ressourcen unzulaessig sind, waehrend die Teilnahme am politischen Wettbewerb ausserhalb des Amtes erlaubt bleibt. Tragend ist die Chancengleichheit der Parteien aus Art. 21 I GG. Entscheidend ist daher die Form der Aeusserung. Amtliche Verlautbarungen muessen sachlich bleiben.
Gegenansicht Eine Gegenansicht nimmt eine umfassende, auch private Aeusserungen erfassende Neutralitaetspflicht an, weil Regierungsmitglieder faktisch nie aus ihrer Amtsautoritaet heraustreten koennen.
Praktisch wird der Streit: Entscheidend bei einer Interviewaussage eines Ministers gegen eine Oppositionspartei im Wahlkampf.
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