Wie ist die Binnenorganisation der Bundesregierung strukturiert?
Im Video genannt: Art. 65 GG
Erlaubt die Richtlinienkompetenz Einzelweisungen in Ressortsachen?
herrschende Meinung Die herrschende Meinung beschraenkt die Richtlinienkompetenz auf die Festlegung allgemeiner politischer Leitlinien und laesst Einzelweisungen in laufenden Ressortangelegenheiten nicht zu. Tragend ist die Eigenverantwortlichkeit des Ministers nach Art. 65 S. 2 GG. Der Kanzler kann nur ueber die Leitlinien und die Personalauswahl steuern. Andernfalls wuerde das Ressortprinzip entwertet.
Gegenansicht Eine Gegenansicht laesst auch konkrete Vorgaben zu, weil der Kanzler die Verantwortung fuer die Regierungspolitik traegt und Leitlinien ohne Durchsetzungsmoeglichkeit wirkungslos blieben.
Praktisch wird der Streit: Relevant, wenn der Kanzler einem Minister eine bestimmte Abstimmungshaltung auf EU-Ebene vorschreibt.
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