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Wahlrechtsgrundsaetze des Art. 38 GG

Welche Anforderungen stellen die Wahlrechtsgrundsaetze an das Wahlsystem?

Im Video genannt: Art. 38 GG

Zurueck: Die fuenf obersten Bundesorgane und ihre FunktWeiter: Freies Mandat und Fraktionsdisziplin
RechtsgebietStaatsrecht 1 - Staatsorganisationsrecht
LernabschnittLerneinheit 4
Folge2
VorschriftenArt. 38 GG

Streitstand

Ist eine Sperrklausel mit der Wahlgleichheit vereinbar?

herrschende Meinung Nach herrschender Ansicht ist eine Sperrklausel ein Eingriff in die Erfolgswertgleichheit, der eines zwingenden Grundes bedarf und nur zur Sicherung der Funktionsfaehigkeit der Volksvertretung zulaessig ist. Tragend ist, dass die Wahlgleichheit streng formal zu verstehen ist. Der Gesetzgeber muss die Notwendigkeit mit Blick auf das konkrete Vertretungsorgan belegen. Eine pauschale Uebertragung auf andere Wahlen ist unzulaessig.

Gegenansicht Eine Gegenansicht raeumt dem Gesetzgeber einen weiten Spielraum ein, weil die Entscheidung ueber Stabilitaet des Parlaments politisch zu verantworten ist und Prognosen gerichtlich kaum pruefbar sind.

Praktisch wird der Streit: Entscheidend bei Sperrklauseln in Wahlen zu Organen ohne Regierungsbildungsfunktion.

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