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Die fuenf obersten Bundesorgane und ihre Funktionen

Welche Aufgaben haben die fuenf obersten Bundesorgane und wie greifen sie ineinander?

Im Video genannt: Art. 38 GG, Art. 50 GG, Art. 62 GG, Art. 54 GG, Art. 92 GG

Weiter: Wahlrechtsgrundsaetze des Art. 38 GG
RechtsgebietStaatsrecht 1 - Staatsorganisationsrecht
LernabschnittLerneinheit 4
Folge1
VorschriftenArt. 38 GG, Art. 50 GG, Art. 62 GG, Art. 54 GG, Art. 92 GG

Streitstand

Ist der Bundesrat eine zweite Kammer oder ein Laenderorgan?

herrschende Meinung Die herrschende Meinung sieht im Bundesrat ein Bundesorgan zur Mitwirkung der Laender, nicht eine parlamentarische zweite Kammer, weil seine Mitglieder weisungsgebunden und nicht gewaehlt sind. Tragend ist die Konstruktion des Art. 51 GG mit einheitlicher Stimmabgabe. Daraus folgen besondere Verfahrensregeln und ein eigener Legitimationsmodus. Parlamentarische Grundsaetze wie das freie Mandat gelten nicht.

Gegenansicht Eine Gegenansicht betrachtet den Bundesrat funktional als zweite Kammer, weil er an der Gesetzgebung gleichberechtigt mitwirkt und Blockadewirkung entfalten kann.

Praktisch wird der Streit: Relevant bei der Frage, ob Minderheitenrechte oder Fraktionsgrundsaetze auf den Bundesrat uebertragbar sind.

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