Wie funktionieren Abweichungsrechte der Laender und die zeitliche Sperrwirkung?
Im Video genannt: Art. 72 GG, Art. 74 GG
Darf der Bund durch Detailregelung die Abweichung faktisch ausschliessen?
herrschende Meinung Die herrschende Meinung haelt eine dichte Bundesregelung fuer zulaessig, weil Art. 72 III GG den Laendern das Abweichen ermoeglicht, nicht die Regelungsdichte des Bundes begrenzt. Tragend ist, dass das Abweichungsrecht als nachgelagerte Befugnis ausgestaltet ist. Die Laender koennen auch von dichten Regelungen abweichen. Eine Grenze bildet nur der abweichungsfeste Kern.
Gegenansicht Eine Gegenansicht sieht in einer erschoepfenden Bundesregelung eine Umgehung des Abweichungsrechts, weil die Laender dann nur noch zwischen Uebernahme und vollstaendiger Neuregelung waehlen koennen.
Praktisch wird der Streit: Entscheidend bei umfassenden Bundeskodifikationen im Umwelt- oder Hochschulbereich.
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