Was folgt aus dem Republikprinzip und der Volkssouveraenitaet fuer die Legitimation staatlicher Gewalt?
Im Video genannt: Art. 20 GG
Genuegt mittelbare demokratische Legitimation jeder Stelle?
herrschende Meinung Nach herrschender Ansicht muss jede Ausuebung von Staatsgewalt auf eine ununterbrochene Legitimationskette zum Volk zurueckgefuehrt werden koennen, wobei sachlich-inhaltliche und personelle Legitimation sich wechselseitig ersetzen koennen. Tragend ist, dass Art. 20 II GG die Ausuebung durch Wahlen und besondere Organe vorsieht und damit eine Zurechnung verlangt. Ein gewisses Legitimationsniveau muss aber in der Summe erreicht sein. Fehlt es, liegt ein Verstoss gegen das Demokratieprinzip vor.
Gegenansicht Eine Gegenansicht laesst bei funktionaler Selbstverwaltung eine autonome Legitimation durch die Betroffenen genuegen, weil Selbstverwaltung gerade Distanz zur Ministerialverwaltung bezweckt.
Praktisch wird der Streit: Entscheidend bei Gremien mit Betroffenenbesetzung, die verbindliche Entscheidungen mit Aussenwirkung treffen.
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