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Beschuldigtenbegriff und Taeuschungsverbot

Ab wann ist jemand Beschuldigter und welche Methoden sind verboten?

Im Video genannt: § 136a StPO

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RechtsgebietStPO
LernabschnittLerneinheit 2
Folge4
Vorschriften§ 136a StPO

Streitstand

Ist das Ausnutzen eines Irrtums bereits verbotene Taeuschung?

herrschende Meinung Die Rechtsprechung verlangt ein aktives Hervorrufen oder bewusstes Verstaerken des Irrtums und laesst das blosse Ausnutzen eines vorhandenen Fehlbildes nicht genuegen. Grundlage ist der Wortlaut, der eine Taeuschung als Handlung beschreibt. Eine Pflicht zur Richtigstellung bestehe nicht allgemein.

Gegenansicht Eine Gegenansicht sieht schon das Ausnutzen als Taeuschung an, weil die Willensfreiheit des Beschuldigten ebenso beeintraechtigt werde.

Praktisch wird der Streit: Laesst der Beamte den Beschuldigten im Glauben, es gebe schon ein Gestaendnis des Mittaeters, entscheidet der Streit ueber die Verwertbarkeit.

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