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Belehrung und Widerspruchsloesung

Welche Folgen hat eine unterbliebene Beschuldigtenbelehrung?

Im Video genannt: § 136 StPO, § 163a StPO

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RechtsgebietStPO
LernabschnittLerneinheit 2
Folge3
Vorschriften§ 136 StPO, § 163a StPO

Streitstand

Ist die Widerspruchsloesung zulaessig?

herrschende Meinung Die Rechtsprechung verlangt einen Widerspruch des verteidigten Angeklagten bis zu dem Zeitpunkt, in dem das Gericht die Beweisaufnahme zu diesem Punkt abschliesst, weil die Verteidigung ueber die Verwertung disponieren koenne. Ohne rechtzeitigen Widerspruch bleibt die Aussage verwertbar. Das dient der Verfahrensklarheit.

Gegenansicht Kritiker halten die Konstruktion fuer unzulaessig, weil Verwertungsverbote von Amts wegen zu beachten seien und die Last der Rechtsdurchsetzung nicht auf die Verteidigung verlagert werden duerfe.

Praktisch wird der Streit: Schweigt die Verteidigung zu einer unbelehrt erlangten Aussage, entscheidet der Streit ueber ihre Verwertung.

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