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Fernwirkung von Verwertungsverboten

Erstreckt sich ein Verwertungsverbot auf Folgebeweise?

Im Video genannt: § 136a StPO

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RechtsgebietStPO
LernabschnittLerneinheit 2
Folge2
Vorschriften§ 136a StPO

Streitstand

Gilt im deutschen Recht eine Fernwirkung fehlerhafter Beweisgewinnung?

herrschende Meinung Die Rechtsprechung lehnt eine allgemeine Fernwirkung ab und verwertet Folgebeweise, sofern sie auf einer eigenstaendigen Ermittlungsgrundlage beruhen. Begruendet wird das damit, dass die Wahrheitsfindung nicht ueber Gebuehr eingeschraenkt werden darf. Nur bei schwerwiegenden, bewussten Verstoessen kommt eine Erstreckung in Betracht.

Gegenansicht Eine Gegenansicht fordert eine Fernwirkung, weil der Staat sonst aus seinem eigenen Rechtsbruch Nutzen ziehe und das Verwertungsverbot entwertet werde.

Praktisch wird der Streit: Fuehrt ein erzwungenes Gestaendnis zum Fund der Tatwaffe, entscheidet der Streit ueber deren Verwertbarkeit.

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