Wie unterscheiden sich Beweiserhebungs- und Beweisverwertungsverbote?
Im Video genannt: § 136a StPO, § 261 StPO
Rechtskreistheorie oder Abwaegungslehre bei unselbstaendigen Verwertungsverboten?
herrschende Meinung Die Rechtsprechung entscheidet heute ueberwiegend nach einer Abwaegung zwischen dem Gewicht des Verfahrensfehlers und dem staatlichen Strafverfolgungsinteresse. Die Rechtskreistheorie wirkt dabei als Gesichtspunkt fort, ob der Verstoss den Rechtskreis des Beschuldigten beruehrt. Ein Verwertungsverbot bleibt die Ausnahme.
Gegenansicht Die strenge Rechtskreistheorie laesst ein Verwertungsverbot nur zu, wenn die verletzte Norm gerade den Beschuldigten schuetzt, weil nur er sich auf fremde Rechtsverletzungen nicht berufen koenne.
Praktisch wird der Streit: Bei fehlender Belehrung eines Zeugen ueber sein Zeugnisverweigerungsrecht entscheidet der Streit ueber die Verwertbarkeit gegen den Angeklagten.
Dann rufen Sie bitte an, statt zu schreiben. Eine E-Mail wahrt die Frist nicht.
Passt das so?
Bitte sehen Sie Ihre Angaben noch einmal durch. Abgeschickt wird nichts, bevor Sie unten darauf drücken.
Die Frage hält automatische Einsendungen ab. Es wird nichts an Dritte übertragen.
Ich verarbeite Ihre Angaben zur Prüfung und Bearbeitung Ihrer Anfrage und um Kontakt mit Ihnen aufzunehmen. Kommt kein Mandatsverhältnis zustande, lösche ich Ihre Angaben spätestens 90 Tage nach Eingang, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen oder eine weitere Speicherung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist. Mehr dazu in den Datenschutzhinweisen.
Oder schreiben Sie mir selbst, mit demselben Text:
Lieber mit meinem eigenen E-Mail-ProgrammIch melde mich, ob und wie ich helfen kann, und nenne Ihnen die Kosten, bevor etwas passiert. Die Erstberatung für Verbraucher ist gesetzlich gedeckelt (§ 34 RVG); bei geringem Einkommen kommt Beratungshilfe in Betracht.
Lieber anrufen, besonders bei laufenden Fristen: +49 176 81132658
Wenn Sie nicht wissen, ob Sie auf ein Schreiben reagieren müssen und bis wann: Schreiben hochladen, eine Frage stellen, Antwort zum Festpreis von 29 Euro. Keine Vertretung, keine Prüfung des ganzen Falls, nur Ihre Frage.
Zum Briefcheck
Dieser Dienst wird gerade eingerichtet und ist in Kuerze erreichbar.