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Systematik der Verwertungsverbote

Wie unterscheiden sich Beweiserhebungs- und Beweisverwertungsverbote?

Im Video genannt: § 136a StPO, § 261 StPO

Weiter: Fernwirkung von Verwertungsverboten
RechtsgebietStPO
LernabschnittLerneinheit 2
Folge1
Vorschriften§ 136a StPO, § 261 StPO

Streitstand

Rechtskreistheorie oder Abwaegungslehre bei unselbstaendigen Verwertungsverboten?

herrschende Meinung Die Rechtsprechung entscheidet heute ueberwiegend nach einer Abwaegung zwischen dem Gewicht des Verfahrensfehlers und dem staatlichen Strafverfolgungsinteresse. Die Rechtskreistheorie wirkt dabei als Gesichtspunkt fort, ob der Verstoss den Rechtskreis des Beschuldigten beruehrt. Ein Verwertungsverbot bleibt die Ausnahme.

Gegenansicht Die strenge Rechtskreistheorie laesst ein Verwertungsverbot nur zu, wenn die verletzte Norm gerade den Beschuldigten schuetzt, weil nur er sich auf fremde Rechtsverletzungen nicht berufen koenne.

Praktisch wird der Streit: Bei fehlender Belehrung eines Zeugen ueber sein Zeugnisverweigerungsrecht entscheidet der Streit ueber die Verwertbarkeit gegen den Angeklagten.

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