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Ablauf der Hauptverhandlung

Wie ist die Hauptverhandlung gegliedert und wie wirkt das Beweisantragsrecht?

Im Video genannt: § 243 StPO, § 244 StPO

Zurueck: Zustaendigkeit der StrafgerichteWeiter: Zulaessigkeit von Verfahrensabsprachen
RechtsgebietStPO
LernabschnittLerneinheit 1
Folge6
Vorschriften§ 243 StPO, § 244 StPO

Streitstand

Darf ein Beweisantrag wegen Prozessverschleppung abgelehnt werden?

herrschende Meinung Die herrschende Meinung laesst die Ablehnung zu, verlangt aber neben der objektiven Eignung zur Verzoegerung auch die Verschleppungsabsicht des Antragstellers. Zudem muss das Gericht von der Bedeutungslosigkeit des Beweismittels ueberzeugt sein. Das sichert das Beweisantragsrecht als Kernstueck der Verteidigung.

Gegenansicht Eine Gegenansicht will die Ablehnung weitergehend zulassen und auf objektive Verzoegerung beschraenken, weil die innere Absicht kaum feststellbar sei.

Praktisch wird der Streit: Bei einer Antragsflut am Ende der Hauptverhandlung entscheidet der Streit ueber die Revisibilitaet der Ablehnung.

Schritt 1 von 8
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