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Zustaendigkeit der Strafgerichte

Nach welchen Kriterien bestimmt sich die sachliche Zustaendigkeit?

Im Video genannt: § 24 StPO, § 74 StPO

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RechtsgebietStPO
LernabschnittLerneinheit 1
Folge5
Vorschriften§ 24 StPO, § 74 StPO

Streitstand

Ist die bewegliche Zustaendigkeit der Staatsanwaltschaft bedenklich?

herrschende Meinung Die herrschende Meinung haelt die Anklagewahl fuer zulaessig, weil das Gesetz Kriterien wie Bedeutung des Falles und Straferwartung vorgibt und das Gericht die Eroeffnung pruefen kann. Damit bleibt der gesetzliche Richter hinreichend bestimmt. Willkuerliche Wahl ist revisibel.

Gegenansicht Kritiker sehen einen Verstoss gegen den Anspruch auf den gesetzlichen Richter, weil die Anklagebehoerde das Gericht faktisch auswaehle.

Praktisch wird der Streit: Bei Anklage zum Amtsgericht statt zur grossen Strafkammer entscheidet der Streit ueber einen Revisionsgrund.

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