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Raub gegen raeuberische Erpressung

Wie grenzt man Raub von raeuberischer Erpressung ab?

Im Video genannt: § 249 StGB, § 255 StGB

Zurueck: Vermoegensverfuegung bei der ErpressungWeiter: Verwerflichkeitsklausel des Paragraf 253
RechtsgebietStrafrecht BT 2 - Vermoegensdelikte
LernabschnittLerneinheit 3
Folge3
Vorschriften§ 249 StGB, § 255 StGB

Streitstand

Aeusseres Erscheinungsbild oder innere Willensrichtung des Opfers?

herrschende Meinung Die Rechtsprechung grenzt nach dem aeusseren Erscheinungsbild ab und fragt, ob der Taeter nimmt oder sich geben laesst. Das vermeidet die Abhaengigkeit der Strafbarkeit von schwer feststellbaren inneren Vorgaengen beim Opfer. Nehmen fuehrt zum Raub, Geben zur raeuberischen Erpressung.

Gegenansicht Die Gegenansicht stellt auf die innere Willensrichtung ab und fragt, ob das Opfer dem Zugriff nur duldend gegenuebersteht oder bewusst mitwirkt, weil nur so die Verfuegung von der Wegnahme getrennt werden koenne.

Praktisch wird der Streit: Oeffnet das Opfer unter Drohung die Kasse und der Taeter greift selbst zu, ergeben beide Ansichten verschiedene Tatbestaende.

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