Wann ist die Erpressung verwerflich im Sinne des § 253 II StGB?
Im Video genannt: § 253 StGB
Ist die Drohung mit einer Strafanzeige zur Durchsetzung eines Anspruchs verwerflich?
herrschende Meinung Die herrschende Meinung bejaht Verwerflichkeit, wenn zwischen dem angedrohten Uebel und dem erstrebten Vorteil kein innerer Zusammenhang besteht, weil sonst private Druckmittel die staatliche Strafverfolgung instrumentalisieren. Bei konnexen Sachverhalten kann die Drohung zulaessig sein. Entscheidend ist die Zweck-Mittel-Relation.
Gegenansicht Eine Gegenansicht verneint Verwerflichkeit schon dann, wenn der Taeter einen faelligen Anspruch durchsetzt, weil die Rechtsordnung die Anzeige jedem erlaubt.
Praktisch wird der Streit: Droht der Geschaedigte dem Diebstahlstaeter mit Anzeige zur Durchsetzung von Schadensersatz, haengt die Strafbarkeit vom Streit ab.
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