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Rechtswidrigkeit der Zueignung und Irrtum

Welche Bedeutung hat die Rechtswidrigkeit der erstrebten Zueignung?

Im Video genannt: § 242 StGB, § 16 StGB

Zurueck: Gebrauchsanmassung und RueckfuehrungWeiter: Besonders schwere Faelle des Diebstahls
RechtsgebietStrafrecht BT 2 - Vermoegensdelikte
LernabschnittLerneinheit 1
Folge6
Vorschriften§ 242 StGB, § 16 StGB

Streitstand

Wie wirkt der Irrtum ueber einen Anspruch auf die Sache?

herrschende Meinung Die herrschende Meinung behandelt die Rechtswidrigkeit der Zueignung als Merkmal des subjektiven Tatbestands, so dass der Irrtum ueber einen faelligen Uebereignungsanspruch den Vorsatz nach § 16 StGB ausschliesst. Nur bei Gattungsschulden ohne Konkretisierung bleibt die Zueignung rechtswidrig. So wird der Taeter nicht fuer eine zivilrechtliche Fehleinschaetzung bestraft.

Gegenansicht Eine Gegenansicht sieht darin ein normatives Gesamttatbewertungsmerkmal, bei dem der Irrtum als Verbotsirrtum nach § 17 StGB zu behandeln sei.

Praktisch wird der Streit: Holt der Kaeufer die bereits bezahlte Stueckschuld eigenmaechtig ab, haengt die Strafbarkeit von der Irrtumslehre ab.

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