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Besonders schwere Faelle des Diebstahls

Wie wirken die Regelbeispiele des § 243 StGB im Aufbau?

Im Video genannt: § 243 StGB

Zurueck: Rechtswidrigkeit der Zueignung und IrrtumWeiter: Gefaehrliches Werkzeug und Bande
RechtsgebietStrafrecht BT 2 - Vermoegensdelikte
LernabschnittLerneinheit 1
Folge7
Vorschriften§ 243 StGB

Streitstand

Genuegt der Versuch der Verwirklichung eines Regelbeispiels?

herrschende Meinung Die Rechtsprechung laesst beim vollendeten Diebstahl auch das nur versuchte Regelbeispiel zur Indizwirkung genuegen, weil Regelbeispiele Strafzumessungsregeln und keine Tatbestandsmerkmale sind. Bei blossem Diebstahlsversuch wirkt das Regelbeispiel ebenfalls indiziell. Eine Gesamtwuerdigung bleibt stets erforderlich.

Gegenansicht Eine Gegenansicht lehnt die Anwendung auf versuchte Regelbeispiele ab, weil ein Versuch von Strafzumessungsregeln dogmatisch nicht moeglich sei.

Praktisch wird der Streit: Scheitert der Taeter am Aufbrechen des Schranks, nimmt aber offen liegendes Geld mit, entscheidet der Streit ueber den Strafrahmen.

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