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Gebrauchsanmassung und Rueckfuehrung

Wann fehlt es wegen Rueckfuehrungswillens an der Zueignungsabsicht?

Im Video genannt: § 242 StGB, § 248b StGB

Zurueck: Zueignungsabsicht und SachwerttheorieWeiter: Rechtswidrigkeit der Zueignung und Irrtum
RechtsgebietStrafrecht BT 2 - Vermoegensdelikte
LernabschnittLerneinheit 1
Folge5
Vorschriften§ 242 StGB, § 248b StGB

Streitstand

Zueignung bei Rueckgabe gegen Belohnung oder an den Eigentuemer selbst?

herrschende Meinung Die Rechtsprechung nimmt Zueignung an, wenn der Taeter die Sache dem Eigentuemer nur gegen Entgelt zurueckgeben will, weil er sie wie ein Eigentuemer zu Geld macht und den Eigentuemer dauerhaft aus seiner Position verdraengt. Der blosse Rueckfuehrungswille ohne Vermoegensvorteil schliesst die Zueignung dagegen aus.

Gegenansicht Eine Gegenansicht verneint die Zueignung, solange der Taeter die Sache in ihrer Substanz zurueckbringen will, weil die Eigentumsposition erhalten bleibe.

Praktisch wird der Streit: Beim Entwenden eines Gegenstands zur Rueckgabe gegen Finderlohn entscheidet der Streit ueber § 242 StGB.

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