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Gefaehrdung des Strassenverkehrs

Was ist eine konkrete Gefahr fuer Leib, Leben oder fremde Sachen?

Im Video genannt: § 315c StGB

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RechtsgebietStrafrecht BT 1 - Nichtvermoegensdelikte
LernabschnittLerneinheit 5
Folge2
Vorschriften§ 315c StGB

Streitstand

Zaehlt der mitfahrende Tatbeteiligte zu den geschuetzten Personen?

herrschende Meinung Die herrschende Meinung nimmt Tatbeteiligte vom Schutz aus, weil sie sich eigenverantwortlich der Gefahr aussetzen und die Norm nicht vor der eigenen Tat schuetzt. Andere Mitfahrer sind dagegen erfasst. Auch das Tatfahrzeug selbst ist keine fremde Sache im Sinne der Norm.

Gegenansicht Eine Gegenansicht bezieht alle Mitfahrer ein, weil § 315c StGB die Verkehrssicherheit schuetzt und die Gefahr objektiv eintritt.

Praktisch wird der Streit: Faehrt nur der Anstifter mit, fehlt es nach der herrschenden Ansicht an einer tatbestandlichen Gefahr.

Schritt 1 von 8
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