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Verdeckungsabsicht und Toetungsvorsatz

Ist Verdeckungsabsicht mit bedingtem Toetungsvorsatz vereinbar?

Im Video genannt: § 211 StGB

Zurueck: Niedrige BeweggruendeWeiter: Sterbehilfe und Beihilfe zum Suizid
RechtsgebietStrafrecht BT 1 - Nichtvermoegensdelikte
LernabschnittLerneinheit 1
Folge4
Vorschriften§ 211 StGB

Streitstand

Verdeckungsabsicht bei bedingtem Toetungsvorsatz moeglich?

herrschende Meinung Die Rechtsprechung bejaht das, wenn der Taeter zur Verdeckung handelt und den Tod nur als moegliche Folge in Kauf nimmt, etwa bei der Flucht mit dem Fahrzeug. Tragend ist, dass sich die Absicht auf die Verdeckung und nicht auf die Toetung beziehen muss. Nur wo die Verdeckung gerade den Tod voraussetzt, ist Absicht hinsichtlich der Toetung erforderlich.

Gegenansicht Eine Gegenansicht haelt beides fuer unvereinbar, weil wer den Tod nur fuer moeglich haelt, nicht planvoll zur Verdeckung toetet und der Unwert des Mordmerkmals verfehlt wird.

Praktisch wird der Streit: Beim Fluchtfahrer, der den Zeugen ueberfaehrt, entscheidet der Streit ueber Mord oder Totschlag in Tateinheit mit anderen Delikten.

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