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Erlaubnistatbestandsirrtum im Ueberblick

Was gilt, wenn der Taeter eine Rechtfertigungslage irrig annimmt?

Im Video genannt: § 16 StGB, § 32 StGB

Zurueck: ErlaubnisirrtumWeiter: Error in persona vel objecto
RechtsgebietStrafrecht AT
LernabschnittLerneinheit 10
Folge4
Vorschriften§ 16 StGB, § 32 StGB

Streitstand

Entfaellt beim Erlaubnistatbestandsirrtum der Vorsatz oder nur die Schuld?

herrschende Meinung Die eingeschraenkte Schuldtheorie wendet § 16 StGB entsprechend an und laesst die Vorsatzstrafbarkeit entfallen, es bleibt Fahrlaessigkeitshaftung. Tragendes Argument ist die Parallele zum Tatbestandsirrtum: der Taeter will nichts Verbotenes, sondern irrt ueber Tatsachen. Die Teilnahme an seiner Tat bleibt moeglich.

Gegenansicht Die strenge Schuldtheorie behandelt den Irrtum nach § 17 StGB, weil der Rechtfertigungsvorsatz nicht zum Tatbestandsvorsatz gehoert und nur Vermeidbarkeit entscheiden kann.

Praktisch wird der Streit: Erschiesst der Taeter einen irrig fuer Angreifer gehaltenen Passanten, trennt der Streit Fahrlaessigkeits- von Vorsatzhaftung.

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