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Vorsatzformen Absicht und direkter Vorsatz

Wie unterscheidet man Absicht von direktem Vorsatz in der Klausur?

Im Video genannt: § 15 StGB, § 242 StGB

Zurueck: Freiverantwortliche SelbstgefaehrdungWeiter: Dolus eventualis und bewusste Fahrlaessigkeit
RechtsgebietStrafrecht AT
LernabschnittLerneinheit 1
Folge6
Vorschriften§ 15 StGB, § 242 StGB

Streitstand

Genuegt fuer Absicht das Wissen oder ist der Wille erforderlich?

herrschende Meinung Die herrschende Meinung versteht Absicht als zielgerichtetes Wollen des Erfolgs, der Erfolg muss Motiv oder Zwischenziel sein. Tragendes Argument ist der Wortlaut der Absichtsdelikte, der ein finales Element verlangt. Sichere Erfolgskenntnis allein begruendet nur direkten Vorsatz.

Gegenansicht Eine Gegenansicht laesst sicheres Wissen genuegen, weil das Mass der Rechtsgutsgefaehrdung bei Gewissheit nicht geringer sei als bei Zielsetzung.

Praktisch wird der Streit: Nimmt der Taeter die Zueignung einer Sache nur als sichere Nebenfolge hin, entscheidet der Streit ueber die Strafbarkeit wegen Diebstahls.

Schritt 1 von 8
Datum, falls Ihre Anfrage einen eigenen Fall betrifft

Wissen Sie es nicht genau, überspringen Sie den Schritt.

Wer steht Ihnen gegenueber, falls es um einen eigenen Fall geht

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