Rechtsanwalt Christian Handro Impressum · Datenschutz

Mahnverfahren

Wie laeuft das Mahnverfahren und wann wird daraus ein Streitverfahren?

Im Video genannt: § 688 ZPO, § 692 ZPO, § 696 ZPO, § 700 ZPO

Zurueck: Wirkungen der Rechtskraft, § 322 ZPOWeiter: Arrest und einstweilige Verfuegung
RechtsgebietZPO
LernabschnittLerneinheit 3
Folge7
Vorschriften§ 688 ZPO, § 692 ZPO, § 696 ZPO, § 700 ZPO

Streitstand

Unterbricht ein unschluessiger Mahnantrag die Verjaehrung?

herrschende Meinung Die herrschende Meinung laesst die Zustellung des Mahnbescheids die Verjaehrung nach § 204 I Nr. 3 BGB nur hemmen, wenn der Anspruch hinreichend individualisiert ist, verlangt aber keine Schluessigkeitspruefung. Tragend ist, dass der Schuldner erkennen muss, welcher Anspruch geltend gemacht wird, um ueber den Widerspruch zu entscheiden. Eine blosse Bezifferung ohne Bezeichnung genuegt daher nicht.

Gegenansicht Eine Gegenansicht laesst jeden formgerechten Mahnbescheid die Hemmung herbeifuehren. Ihr Argument: das Mahnverfahren ist bewusst von materieller Pruefung freigestellt.

Praktisch wird der Streit: Bei einem Mahnbescheid, der nur Forderung aus Lieferung nennt, tritt die Hemmung nur nach der Gegenansicht ein.

Schritt 1 von 8
Datum, falls Ihre Anfrage einen eigenen Fall betrifft

Wissen Sie es nicht genau, überspringen Sie den Schritt.

Wer steht Ihnen gegenueber, falls es um einen eigenen Fall geht

Ich darf nicht für beide Seiten tätig werden. Deshalb frage ich das vorab.

Läuft in Ihrer Sache eine Frist?
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung?
Was ist bei Ihnen passiert?

Bitte noch keine Gesundheits- oder Kontodaten. Unterlagen brauche ich jetzt noch nicht.

Wie heißen Sie?

Unter welcher E-Mail-Adresse erreiche ich Sie?

Nur für meine Antwort. Keine Werbung, kein Newsletter.

Passt das so?

Bitte sehen Sie Ihre Angaben noch einmal durch. Abgeschickt wird nichts, bevor Sie unten darauf drücken.

Die Frage hält automatische Einsendungen ab. Es wird nichts an Dritte übertragen.

Ich verarbeite Ihre Angaben zur Prüfung und Bearbeitung Ihrer Anfrage und um Kontakt mit Ihnen aufzunehmen. Kommt kein Mandatsverhältnis zustande, lösche ich Ihre Angaben spätestens 90 Tage nach Eingang, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen oder eine weitere Speicherung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist. Mehr dazu in den Datenschutzhinweisen.

Oder schreiben Sie mir selbst, mit demselben Text:

Lieber mit meinem eigenen E-Mail-Programm

Ich melde mich, ob und wie ich helfen kann, und nenne Ihnen die Kosten, bevor etwas passiert. Die Erstberatung für Verbraucher ist gesetzlich gedeckelt (§ 34 RVG); bei geringem Einkommen kommt Beratungshilfe in Betracht.

Lieber anrufen, besonders bei laufenden Fristen: +49 176 81132658


Ihr Schreiben, eine Frage, Antwort in 24 Stunden

Wenn Sie nicht wissen, ob Sie auf ein Schreiben reagieren müssen und bis wann: Schreiben hochladen, eine Frage stellen, Antwort zum Festpreis von 29 Euro. Keine Vertretung, keine Prüfung des ganzen Falls, nur Ihre Frage.

Zum Briefcheck

Dieser Dienst wird gerade eingerichtet und ist in Kuerze erreichbar.