Welche Voraussetzungen und Pruefungsmassstaebe gelten in Berufung und Revision?
Im Video genannt: § 511 ZPO, § 513 ZPO, § 529 ZPO, § 543 ZPO
Wann ist der Berufungsfuehrer durch das Urteil beschwert?
herrschende Meinung Die herrschende Meinung verlangt eine formelle Beschwer, also ein Zurueckbleiben des Urteilstenors hinter dem gestellten Antrag, und laesst eine blosse materielle Benachteiligung durch die Gruende nicht genuegen. Tragend ist die Bindung des Rechtsmittels an den Tenor, weil nur dieser in Rechtskraft erwaechst. Fuer den Beklagten genuegt jede Verurteilung.
Gegenansicht Eine Gegenansicht laesst in Ausnahmefaellen eine materielle Beschwer durch bindende Feststellungen genuegen. Ihr Argument: wer durch praejudizielle Feststellungen belastet wird, braucht eine Korrekturmoeglichkeit.
Praktisch wird der Streit: Gewinnt der Klaeger vollstaendig, will aber eine fuer ihn nachteilige Begruendung beseitigen, ist die Berufung nur nach der Gegenansicht zulaessig.
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