Rechtsanwalt Christian Handro Impressum · Datenschutz

Rechtsmittel: Berufung und Revision

Welche Voraussetzungen und Pruefungsmassstaebe gelten in Berufung und Revision?

Im Video genannt: § 511 ZPO, § 513 ZPO, § 529 ZPO, § 543 ZPO

Zurueck: Prozessvergleich: Doppelnatur und MaengelWeiter: Wirkungen der Rechtskraft, § 322 ZPO
RechtsgebietZPO
LernabschnittLerneinheit 3
Folge5
Vorschriften§ 511 ZPO, § 513 ZPO, § 529 ZPO, § 543 ZPO

Streitstand

Wann ist der Berufungsfuehrer durch das Urteil beschwert?

herrschende Meinung Die herrschende Meinung verlangt eine formelle Beschwer, also ein Zurueckbleiben des Urteilstenors hinter dem gestellten Antrag, und laesst eine blosse materielle Benachteiligung durch die Gruende nicht genuegen. Tragend ist die Bindung des Rechtsmittels an den Tenor, weil nur dieser in Rechtskraft erwaechst. Fuer den Beklagten genuegt jede Verurteilung.

Gegenansicht Eine Gegenansicht laesst in Ausnahmefaellen eine materielle Beschwer durch bindende Feststellungen genuegen. Ihr Argument: wer durch praejudizielle Feststellungen belastet wird, braucht eine Korrekturmoeglichkeit.

Praktisch wird der Streit: Gewinnt der Klaeger vollstaendig, will aber eine fuer ihn nachteilige Begruendung beseitigen, ist die Berufung nur nach der Gegenansicht zulaessig.

Schritt 1 von 8
Datum, falls Ihre Anfrage einen eigenen Fall betrifft

Wissen Sie es nicht genau, überspringen Sie den Schritt.

Wer steht Ihnen gegenueber, falls es um einen eigenen Fall geht

Ich darf nicht für beide Seiten tätig werden. Deshalb frage ich das vorab.

Läuft in Ihrer Sache eine Frist?
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung?
Was ist bei Ihnen passiert?

Bitte noch keine Gesundheits- oder Kontodaten. Unterlagen brauche ich jetzt noch nicht.

Wie heißen Sie?

Unter welcher E-Mail-Adresse erreiche ich Sie?

Nur für meine Antwort. Keine Werbung, kein Newsletter.

Passt das so?

Bitte sehen Sie Ihre Angaben noch einmal durch. Abgeschickt wird nichts, bevor Sie unten darauf drücken.

Die Frage hält automatische Einsendungen ab. Es wird nichts an Dritte übertragen.

Ich verarbeite Ihre Angaben zur Prüfung und Bearbeitung Ihrer Anfrage und um Kontakt mit Ihnen aufzunehmen. Kommt kein Mandatsverhältnis zustande, lösche ich Ihre Angaben spätestens 90 Tage nach Eingang, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen oder eine weitere Speicherung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist. Mehr dazu in den Datenschutzhinweisen.

Oder schreiben Sie mir selbst, mit demselben Text:

Lieber mit meinem eigenen E-Mail-Programm

Ich melde mich, ob und wie ich helfen kann, und nenne Ihnen die Kosten, bevor etwas passiert. Die Erstberatung für Verbraucher ist gesetzlich gedeckelt (§ 34 RVG); bei geringem Einkommen kommt Beratungshilfe in Betracht.

Lieber anrufen, besonders bei laufenden Fristen: +49 176 81132658


Ihr Schreiben, eine Frage, Antwort in 24 Stunden

Wenn Sie nicht wissen, ob Sie auf ein Schreiben reagieren müssen und bis wann: Schreiben hochladen, eine Frage stellen, Antwort zum Festpreis von 29 Euro. Keine Vertretung, keine Prüfung des ganzen Falls, nur Ihre Frage.

Zum Briefcheck

Dieser Dienst wird gerade eingerichtet und ist in Kuerze erreichbar.