Rechtsanwalt Christian Handro Impressum · Datenschutz

Beweisformen und Beweisaufnahme

Welche Beweismittel kennt die ZPO und wie wird der Beweis gewuerdigt?

Im Video genannt: § 286 ZPO, § 373 ZPO, § 402 ZPO, § 445 ZPO

Zurueck: Ablauf des KlageverfahrensWeiter: Amtsgerichtliches Verfahren, §§ 495 ff. ZPO
RechtsgebietZPO
LernabschnittLerneinheit 2
Folge2
Vorschriften§ 286 ZPO, § 373 ZPO, § 402 ZPO, § 445 ZPO

Streitstand

Ist ein rechtswidrig erlangtes Beweismittel verwertbar?

herrschende Meinung Die herrschende Meinung nimmt ein Verwertungsverbot nur nach Abwaegung an, wenn die Verwertung einen eigenstaendigen Eingriff in das allgemeine Persoenlichkeitsrecht darstellt, und laesst es bei ueberwiegendem Beweisinteresse ausnahmsweise entfallen. Tragend ist, dass die ZPO kein allgemeines Verwertungsverbot kennt und das Gericht die widerstreitenden Grundrechte abwaegen muss. Heimliche Tonaufnahmen sind daher regelmaessig unverwertbar.

Gegenansicht Eine Gegenansicht laesst jedes erhebliche Beweismittel zu und weist die Rechtsverletzung in das materielle Recht. Ihr Argument: die Wahrheitsfindung ist Verfahrenszweck und darf nicht an der Art der Erlangung scheitern.

Praktisch wird der Streit: Legt eine Partei eine heimlich aufgenommene Zusage vor, ist sie nur nach der Gegenansicht als Beweis zu verwerten.

Schritt 1 von 8
Datum, falls Ihre Anfrage einen eigenen Fall betrifft

Wissen Sie es nicht genau, überspringen Sie den Schritt.

Wer steht Ihnen gegenueber, falls es um einen eigenen Fall geht

Ich darf nicht für beide Seiten tätig werden. Deshalb frage ich das vorab.

Läuft in Ihrer Sache eine Frist?
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung?
Was ist bei Ihnen passiert?

Bitte noch keine Gesundheits- oder Kontodaten. Unterlagen brauche ich jetzt noch nicht.

Wie heißen Sie?

Unter welcher E-Mail-Adresse erreiche ich Sie?

Nur für meine Antwort. Keine Werbung, kein Newsletter.

Passt das so?

Bitte sehen Sie Ihre Angaben noch einmal durch. Abgeschickt wird nichts, bevor Sie unten darauf drücken.

Die Frage hält automatische Einsendungen ab. Es wird nichts an Dritte übertragen.

Ich verarbeite Ihre Angaben zur Prüfung und Bearbeitung Ihrer Anfrage und um Kontakt mit Ihnen aufzunehmen. Kommt kein Mandatsverhältnis zustande, lösche ich Ihre Angaben spätestens 90 Tage nach Eingang, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen oder eine weitere Speicherung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist. Mehr dazu in den Datenschutzhinweisen.

Oder schreiben Sie mir selbst, mit demselben Text:

Lieber mit meinem eigenen E-Mail-Programm

Ich melde mich, ob und wie ich helfen kann, und nenne Ihnen die Kosten, bevor etwas passiert. Die Erstberatung für Verbraucher ist gesetzlich gedeckelt (§ 34 RVG); bei geringem Einkommen kommt Beratungshilfe in Betracht.

Lieber anrufen, besonders bei laufenden Fristen: +49 176 81132658


Ihr Schreiben, eine Frage, Antwort in 24 Stunden

Wenn Sie nicht wissen, ob Sie auf ein Schreiben reagieren müssen und bis wann: Schreiben hochladen, eine Frage stellen, Antwort zum Festpreis von 29 Euro. Keine Vertretung, keine Prüfung des ganzen Falls, nur Ihre Frage.

Zum Briefcheck

Dieser Dienst wird gerade eingerichtet und ist in Kuerze erreichbar.