Wann liegt ein wichtiger Grund vor und wie laeuft die Zweiwochenfrist?
Im Video genannt: § 626 BGB, § 622 BGB, § 102 BetrVG
Ist die Verdachtskuendigung als wichtiger Grund anerkannt?
herrschende Meinung Die herrschende Meinung erkennt die Verdachtskuendigung an, wenn der Verdacht auf objektive Tatsachen gestuetzt, dringend und der Arbeitnehmer zuvor angehoert worden ist. Tragend ist, dass bereits der dringende Verdacht das Vertrauensverhaeltnis zerstoeren kann und der Arbeitgeber nicht bis zur vollen Beweisfuehrung warten muss. Die Anhoerung ist Wirksamkeitsvoraussetzung und sichert die Verhaeltnismaessigkeit.
Gegenansicht Eine Gegenansicht lehnt die Verdachtskuendigung ab, weil sie den Unschuldigen treffe. Ihr Argument: ein nicht erwiesener Pflichtverstoss kann kein wichtiger Grund im Sinne des § 626 BGB sein.
Praktisch wird der Streit: Bleibt ein Diebstahlsvorwurf unbeweisbar, aber dringend, ist die Kuendigung nur nach der herrschenden Meinung wirksam.
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