Wann darf ein Gesellschafter Ansprueche der Gesellschaft selbst einklagen?
Im Video genannt: § 715b BGB, § 716 BGB, § 705 BGB
Ist die actio pro socio eigenes Recht oder Prozessstandschaft?
herrschende Meinung Die herrschende Meinung sieht in der actio pro socio die Geltendmachung eines fremden Rechts der Gesellschaft aufgrund eigener Befugnis aus der Mitgliedschaft, also einen Fall gesetzlicher Prozessstandschaft mit Leistung an die Gesellschaft. Tragend ist, dass der Anspruch materiell der Gesellschaft zusteht und ihr auch zufliessen muss. § 715b BGB ordnet dies nunmehr ausdruecklich an.
Gegenansicht Eine Gegenansicht erkennt ein eigenes materielles Recht des Gesellschafters aus dem Gesellschaftsvertrag. Ihr Argument: die Foerderpflicht besteht auch gegenueber den Mitgesellschaftern persoenlich.
Praktisch wird der Streit: Bei der Frage, ob Leistung an sich oder an die Gesellschaft verlangt werden kann, fuehren die Ansaetze zu verschiedenen Klageantraegen.
Dann rufen Sie bitte an, statt zu schreiben. Eine E-Mail wahrt die Frist nicht.
Passt das so?
Bitte sehen Sie Ihre Angaben noch einmal durch. Abgeschickt wird nichts, bevor Sie unten darauf drücken.
Die Frage hält automatische Einsendungen ab. Es wird nichts an Dritte übertragen.
Ich verarbeite Ihre Angaben zur Prüfung und Bearbeitung Ihrer Anfrage und um Kontakt mit Ihnen aufzunehmen. Kommt kein Mandatsverhältnis zustande, lösche ich Ihre Angaben spätestens 90 Tage nach Eingang, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen oder eine weitere Speicherung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist. Mehr dazu in den Datenschutzhinweisen.
Oder schreiben Sie mir selbst, mit demselben Text:
Lieber mit meinem eigenen E-Mail-ProgrammIch melde mich, ob und wie ich helfen kann, und nenne Ihnen die Kosten, bevor etwas passiert. Die Erstberatung für Verbraucher ist gesetzlich gedeckelt (§ 34 RVG); bei geringem Einkommen kommt Beratungshilfe in Betracht.
Lieber anrufen, besonders bei laufenden Fristen: +49 176 81132658
Wenn Sie nicht wissen, ob Sie auf ein Schreiben reagieren müssen und bis wann: Schreiben hochladen, eine Frage stellen, Antwort zum Festpreis von 29 Euro. Keine Vertretung, keine Prüfung des ganzen Falls, nur Ihre Frage.
Zum Briefcheck
Dieser Dienst wird gerade eingerichtet und ist in Kuerze erreichbar.