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Actio pro socio

Wann darf ein Gesellschafter Ansprueche der Gesellschaft selbst einklagen?

Im Video genannt: § 715b BGB, § 716 BGB, § 705 BGB

Zurueck: Sozialansprueche und SozialverpflichtungenWeiter: Vererbung von Gesellschaftsanteilen
RechtsgebietHandels- und Gesellschaftsrecht
LernabschnittLerneinheit 3
Folge6
Vorschriften§ 715b BGB, § 716 BGB, § 705 BGB

Streitstand

Ist die actio pro socio eigenes Recht oder Prozessstandschaft?

herrschende Meinung Die herrschende Meinung sieht in der actio pro socio die Geltendmachung eines fremden Rechts der Gesellschaft aufgrund eigener Befugnis aus der Mitgliedschaft, also einen Fall gesetzlicher Prozessstandschaft mit Leistung an die Gesellschaft. Tragend ist, dass der Anspruch materiell der Gesellschaft zusteht und ihr auch zufliessen muss. § 715b BGB ordnet dies nunmehr ausdruecklich an.

Gegenansicht Eine Gegenansicht erkennt ein eigenes materielles Recht des Gesellschafters aus dem Gesellschaftsvertrag. Ihr Argument: die Foerderpflicht besteht auch gegenueber den Mitgesellschaftern persoenlich.

Praktisch wird der Streit: Bei der Frage, ob Leistung an sich oder an die Gesellschaft verlangt werden kann, fuehren die Ansaetze zu verschiedenen Klageantraegen.

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