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Akzessorische Gesellschafterhaftung

Wofuer und in welchem Umfang haften die Gesellschafter persoenlich?

Im Video genannt: § 721 BGB, § 126 HGB, § 128 HGB

Zurueck: Haftung der Gesellschaft fuer OrganhandelnWeiter: Einwendungen des Gesellschafters
RechtsgebietHandels- und Gesellschaftsrecht
LernabschnittLerneinheit 3
Folge2
Vorschriften§ 721 BGB, § 126 HGB, § 128 HGB

Streitstand

Haften Gesellschafter fuer Erfuellung oder nur auf Geld?

herrschende Meinung Die herrschende Meinung folgt der Erfuellungstheorie: der Gesellschafter haftet inhaltsgleich auf dasselbe, was die Gesellschaft schuldet, soweit er die Leistung erbringen kann. Tragend ist die Akzessorietaet der Haftung, die Inhalt und Umfang der Gesellschaftsschuld uebernimmt. Nur bei hoechstpersoenlichen oder unmoeglichen Leistungen wandelt sie sich in eine Geldhaftung.

Gegenansicht Die Haftungstheorie laesst den Gesellschafter nur auf Geldersatz haften. Ihr Argument: der Gesellschafter hat keinen Zugriff auf die Mittel der Gesellschaft und darf nicht zu Naturalleistungen gezwungen werden.

Praktisch wird der Streit: Schuldet eine Bau-OHG Herstellung eines Werks, kann der Glaeubiger den Gesellschafter nur nach der Erfuellungstheorie darauf verklagen.

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