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OHG und KG: Formen und Unterschiede

Wie unterscheiden sich OHG und KG in Haftung, Geschaeftsfuehrung und Register?

Im Video genannt: § 105 HGB, § 161 HGB, § 171 HGB, § 172 HGB

Zurueck: Fehlerhafte und faktische GesellschaftWeiter: Vertretung der Personengesellschaften
RechtsgebietHandels- und Gesellschaftsrecht
LernabschnittLerneinheit 2
Folge7
Vorschriften§ 105 HGB, § 161 HGB, § 171 HGB, § 172 HGB

Streitstand

Haftet der Kommanditist bei Rueckzahlung der Einlage wieder?

herrschende Meinung Die herrschende Meinung laesst die Haftung nach § 172 IV HGB wieder aufleben, wenn die Einlage zurueckgezahlt oder durch Entnahmen unter den eingetragenen Betrag gemindert wird. Tragend ist der Glaeubigerschutz, der die eingetragene Haftsumme als verlaessliche Groesse sichert. Ein bilanzieller Verlust allein genuegt dagegen nicht.

Gegenansicht Eine Gegenansicht laesst die Haftung bereits dann wieder entstehen, wenn das Kapitalkonto durch Verluste unter die Haftsumme sinkt. Ihr Argument: wirtschaftlich fehlt dann die Haftungsmasse ebenso wie bei einer Rueckzahlung.

Praktisch wird der Streit: Hat ein Kommanditist nur Verluste erlitten und nichts entnommen, haftet er Dritten nur nach der Gegenansicht erneut.

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