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Fehlerhafte und faktische Gesellschaft

Was gilt, wenn der Gesellschaftsvertrag nichtig ist, die Gesellschaft aber schon gearbeitet hat?

Im Video genannt: § 705 BGB, § 142 BGB, § 138 BGB

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RechtsgebietHandels- und Gesellschaftsrecht
LernabschnittLerneinheit 2
Folge6
Vorschriften§ 705 BGB, § 142 BGB, § 138 BGB

Streitstand

Wirkt die Nichtigkeit des Gesellschaftsvertrags rueckwirkend?

herrschende Meinung Die herrschende Meinung behandelt die in Vollzug gesetzte fehlerhafte Gesellschaft als wirksam und laesst den Mangel nur fuer die Zukunft durch Kuendigung oder Aufloesung wirken. Tragend ist die Unmoeglichkeit einer bereicherungsrechtlichen Rueckabwicklung komplexer Vermoegensvorgaenge und der Schutz des Rechtsverkehrs. Bei Verstoessen gegen hoeherrangige Schutzzwecke bleibt es jedoch bei der Nichtigkeit.

Gegenansicht Eine Gegenansicht wendet die allgemeinen Nichtigkeitsfolgen uneingeschraenkt an und loest alles bereicherungsrechtlich auf. Ihr Argument: eine richterliche Suspendierung des § 142 BGB laesst sich dogmatisch nicht begruenden.

Praktisch wird der Streit: Ist ein Gesellschafter bei Vertragsschluss minderjaehrig gewesen, entscheidet dies ueber seine Beteiligung an den bereits erzielten Gewinnen.

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